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geringfügig Arbeiten

von katja26 am 23.03.2010 um 19:29 | 383 Aufrufe

kennt sich da jemand von euch genau aus?  kann ich das nur beim alten arbeitgeber? bin ich aber nicht mehr beschäftigt. hätte jetzt ein angebot bekommen von einen anderen betrieb. wieviel darf ich den dazu verdienen, und was ist mit dem wenn es mehr geld ist. wird das dann verrechnet, wenn es überschritten wird? kenn mich da nicht so gut aus. vielleicht kann mir von euch jemand weiter helfen  lg katja

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hi

von katja26 am 23.03.2010 um 21:52

danke erst mal für die antworten lg Katja

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Hallo Katja,

von littlegirls am 23.03.2010 um 19:47

musst aber aufpassen, wenn du noch einen zweiten Job hast und in Summe über die Geringfügigkeitsgrenze drüber kommst, kommt dann im Nachhinein eine Nachverrechnung der GKK bzw. des Finanzamtes, denn die rechnen die Dienstverhältnisse zusammen.

lg Heike

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also...

von caroline am 23.03.2010 um 19:33

bei geringfügig beschäftigten darfst du nicht mehr als 366,- verdienen, bist dann aber nur unfallversichert, nicht kranken/pension/arbeitslosen versichert...  soviel ich weiß, kannst du eine geringfügige beschäftigung bei jedem annehmen, denn auch wenn du arbeitslos bist darfst du geringfügig dazuverdienen.

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naja

von Manuela1202 am 23.03.2010 um 19:46

das stimmt so nicht ganz.

 

Geringfügig ist bis 457,- Euro monatlich.

Und ja, du darfst überall hin gehen. Muss mit dem ehemaligen Arbeitgeber nichts zu tun haben. Außer du wärst in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, dann müsstest du um Erlaubnis fragen.

 

Genau, du wärst nur Unfallversichert, alles andere würde dir nicht angerechnet werden. Außer du bist in KBG Bezug, dann bist du sowieso über die GKK versichert. Und dir werden 3 Jahre für ein Kind an die Pension angerechnet. Also wenn es in dieser Zeit liegt, bist du mit Geringfügig gut dran.

Alles was darüber hinaus geht, wärst du besser dran, wenn du zumindest auf Teilzeit angemeldet wirst.

Die Höchstgrenze während dem KBG Bezug liegt bei etwas mit 16.000 Euro jährlich inkl. Sonderzahlungen. Also du darfst so ca. 1000.- Euro im Monat dazu verdienen ohne das KBG zurück zahlen zu müssen.

 

LG Manuela

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Hallo Manuela,

von littlegirls am 23.03.2010 um 19:50
geändert am 23.03.2010 um 19:54

wie kommst du auf 457 Euro???  Ich habe jetzt nochmal nachgelesen, laut Homepage der VGKK sind es genau 366,33 Euro!!!!

Siehe:

http://www.vgkk.at/portal27/portal/vgkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=4&p_menuid=9149&action=2

 

lg Heike

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nein...

von caroline am 23.03.2010 um 19:50
geändert am 23.03.2010 um 19:51

das sind nur 366,-!

 

laut google

Geringfügigkeitsgrenze 2010

€ 28,13 täglich
€ 366,33 monatlich 

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@ Caroline

von littlegirls am 23.03.2010 um 19:56

Perfekt!!!!!

lg Heike

Antworten

Sorry

von Manuela1202 am 23.03.2010 um 21:43

beim AMS hat man immer gesagt 457,- Euro. Zumindest war das 2009 so. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie runter gegangen sind....

Komisch.

 

Tut mir Leid, dass ich eine falsche Auskunft erteilt habe....

LG Manuela

Antworten

hallo,

von littlegirls am 23.03.2010 um 22:29

2009 lag die Geringfügigkeitsgrenze bei 357,74. Das AMS muss da wohl von was anderem geredet haben, denn die müssten sich ja eigentlich schon auskennen, würde man zumindest meinen. Aber man weiss ja nie!!! Fehler passieren überall!

lg Heike

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Ach herje

von Manuela1202 am 24.03.2010 um 12:36

da hatte ich ja einen totalen Zahlensturz. Es tut mir Leid!!

Aber ihr habt ja zum Glück gleich reagiert, dankeschön!

357.... nicht 457....

Ja, die beim AMS müssen sich diesbezüglich auskennen.... das war mein Fehler....

 

Einen schönen Tag noch!

 

LG Manuela

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