naja
das stimmt so nicht ganz.
Geringfügig ist bis 457,- Euro monatlich.
Und ja, du darfst überall hin gehen. Muss mit dem ehemaligen Arbeitgeber nichts zu tun haben. Außer du wärst in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, dann müsstest du um Erlaubnis fragen.
Genau, du wärst nur Unfallversichert, alles andere würde dir nicht angerechnet werden. Außer du bist in KBG Bezug, dann bist du sowieso über die GKK versichert. Und dir werden 3 Jahre für ein Kind an die Pension angerechnet. Also wenn es in dieser Zeit liegt, bist du mit Geringfügig gut dran.
Alles was darüber hinaus geht, wärst du besser dran, wenn du zumindest auf Teilzeit angemeldet wirst.
Die Höchstgrenze während dem KBG Bezug liegt bei etwas mit 16.000 Euro jährlich inkl. Sonderzahlungen. Also du darfst so ca. 1000.- Euro im Monat dazu verdienen ohne das KBG zurück zahlen zu müssen.
LG Manuela
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